Hefenährsalz
Nr. 22110
Für den Einsatz zusammem mit Weinhefen und anderen Reinzuchthefen ohne
Turbo
bei Saft- und Maischegärungen.
Impressum
Eigenschaften
Fördert das Wachstum und
den Stoffwechsel der Hefezellen. Die Folgen:
höhere Alkoholendwerte
werden erziehlt (weil der Zucker besser vergoren wird).
gute und zügige
Durchgärung auch bei niedrigen Temperaturen.
Anwendung
Das Hefenährsalz
ist gut wasserlöslich. Es wird dem Saft / Most oder der Maische mit der
Hefe einfach
aufgestreut und gut verrührt.
Dosierung
Der Inhalt eines Beutels
reicht für 25 Liter Saft/Most/Maische.
Inhalt
Verschiedene Phosphor- und Stickstoffverbindungen, Vitamine und Mineralstoffe,
zusammen ca. 20 g
Gärung mit Turbohefen
Turbohefen enthalten neben der Reinzuchthefe bereits eine ausreichende Menge
an hochwertigem Hefenährsalz. Der Einsatz von Hefenährsalz ist bei Turbohefen
daher weder sinnvoll noch erforderlich, bei der Weinbereitung dem Ergebnis sogar
abträglich (der Wein schmeckt salzig).
Gärung mit reinen Hefen (z.B. Weinhefen)
Vergärung von Säften und Maischen aus Obst
Das in Obst enthaltende Hefenährsalz reicht in der Regel aus, um den natürlichen
Zuckergehalt im Obst vollständig zu vergären. Für die Vergärung von
Obst ist der Einsatz von Hefenährsalz daher nicht zwingend erforderlich.
Allerdings ist der natürliche Zuckergehalt bei den meisten (heimischen)
Obstsorten niedrig (Ausnahme Weintrauben) und es werden daher entsprechend niedrige
Alkoholgehalte (um die 4-8%) erreicht. Sollen höhere Alkoholgehalte erreicht
werden, muss gezuckert werden. Dann reicht aber der natürliche Gehalt an
Hefenährsalz im Obst nicht mehr für eine vollständige Vergärung;
es muss Hefenährsalz hinzugefügt werden. Also nochmals:
wenn Sie wenn Sie Obstsäfte
und Obstmaischen ohne Zuckerzsatz mit einer Weinhefe vergären möchten, dann
ist der Einsatz von Hefenährsalz nicht erforderlich
wenn Sie aber gezuckerte Obstsäfte
und Obstmaischen mit Weinhefe vergären möchten, brauchen Sie Hefenährsalz, weil
sonst nicht aller Zucker vergoren werden kann.
Hinweis: bitte beachten Sie die gesetzlichen Folgen beim Einsatz von Hefenährsalz
(siehe weiter unten).
Vergärung von Säften und Maischen aus mehligen Stoffen (Getreide und Kartoffeln)
Auch mehlige Stoffe enthalten Hefenährsalz, jedoch reicht im Unterschied zu Obst
die Menge nicht aus, um den, nach Umwandlung der Stärke erhaltenen natürlichen
Zuckergehalt vollständig zu vergären. Wird eine vollständige Vergärung
von mehlhaltigen Stoffen angestrebt, empfiehlt sich daher der Einsatz von Hefenährsalz.
Auch hier der Hinweis: bitte beachten Sie die gesetzlichen Folgen beim Einsatz
von Hefenährsalz (siehe weiter unten).
Vergärung von reinen Zuckerlösungen (Sirup) und Honig
Diese Säfte enthalten kein Hefenährsalz. Sollen Sie mit reinen Hefen vollständig
vergoren werden, ist der Einsatz von Hefenährsalz daher zwingend.
Und wieder der Hinweis: bitte beachten Sie die gesetzlichen Folgen beim Einsatz
von Hefenährsalz (siehe nachfolgend).
Gesetzliches beim Einsatz von Hefenährsalz
Bereitung von Wein
Bei der Bereitung von Wein sind hinsichtlich dem Einsatz von Hefenährsalz keine
gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Weiterverarbeitung zu Branntwein / Destillieren
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Sie als Privatperson Brenngeräte
mit einem Inhalt der Brennblase von maximal 0,5 Liter (Deutschland) anmeldefrei
besitzen und anwenden. Wenn Sie größere Mengen als 0,5
Liter brennen möchten, dann müssen Sie sich an eine Brennerei wenden
und zwar:
wenn Sie kein Hefenährsalz
verwendet haben: an eine Abfindungsbrennerei oder an eine Verschlussbrennerei
wenn Sie Hefenährsalz
verwendet haben: an eine Verschlussbrennerei.
Anschriften und Auskünfte erhalten Sie von dem für Ihren Wohnsitz
zuständigen Hauptzollamt.
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