Hefenährsalz

Nr. 22110

Für den Einsatz zusammem mit Weinhefen und anderen Reinzuchthefen ohne Turbo
bei Saft- und Maischegärungen.

Impressum

Eigenschaften

Fördert das Wachstum und den Stoffwechsel der Hefezellen. Die Folgen:
  • höhere Alkoholendwerte werden erziehlt (weil der Zucker besser vergoren wird).
  • gute und zügige Durchgärung auch bei niedrigen Temperaturen.

    Anwendung
    Das Hefenährsalz ist gut wasserlöslich. Es wird dem Saft / Most oder der Maische mit der Hefe einfach
    aufgestreut und gut verrührt.


    Dosierung
    Der Inhalt eines Beutels reicht für 25 Liter Saft/Most/Maische.

    Inhalt
    Verschiedene Phosphor- und Stickstoffverbindungen, Vitamine und Mineralstoffe, zusammen ca. 20 g

    Gärung mit Turbohefen
    Turbohefen enthalten neben der Reinzuchthefe bereits eine ausreichende Menge an hochwertigem Hefenährsalz. Der Einsatz von Hefenährsalz ist bei Turbohefen daher weder sinnvoll noch erforderlich, bei der Weinbereitung dem Ergebnis sogar abträglich (der Wein schmeckt salzig).

    Gärung mit reinen Hefen (z.B. Weinhefen)
    Vergärung von Säften und Maischen aus Obst
    Das in Obst enthaltende Hefenährsalz reicht in der Regel aus, um den natürlichen Zuckergehalt im Obst vollständig zu vergären. Für die Vergärung von Obst ist der Einsatz von Hefenährsalz daher nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist der natürliche Zuckergehalt bei den meisten (heimischen) Obstsorten niedrig (Ausnahme Weintrauben) und es werden daher entsprechend niedrige Alkoholgehalte (um die 4-8%) erreicht. Sollen höhere Alkoholgehalte erreicht werden, muss gezuckert werden. Dann reicht aber der natürliche Gehalt an Hefenährsalz im Obst nicht mehr für eine vollständige Vergärung; es muss Hefenährsalz hinzugefügt werden. Also nochmals:
  • wenn Sie wenn Sie Obstsäfte und Obstmaischen ohne Zuckerzsatz mit einer Weinhefe vergären möchten, dann ist der Einsatz von Hefenährsalz nicht erforderlich
  • wenn Sie aber gezuckerte Obstsäfte und Obstmaischen mit Weinhefe vergären möchten, brauchen Sie Hefenährsalz, weil sonst nicht aller Zucker vergoren werden kann.
    Hinweis: bitte beachten Sie die gesetzlichen Folgen beim Einsatz von Hefenährsalz (siehe weiter unten).

    Vergärung von Säften und Maischen aus mehligen Stoffen (Getreide und Kartoffeln)
    Auch mehlige Stoffe enthalten Hefenährsalz, jedoch reicht im Unterschied zu Obst die Menge nicht aus, um den, nach Umwandlung der Stärke erhaltenen natürlichen Zuckergehalt vollständig zu vergären. Wird eine vollständige Vergärung von mehlhaltigen Stoffen angestrebt, empfiehlt sich daher der Einsatz von Hefenährsalz.
    Auch hier der Hinweis: bitte beachten Sie die gesetzlichen Folgen beim Einsatz von Hefenährsalz (siehe weiter unten).

    Vergärung von reinen Zuckerlösungen (Sirup) und Honig
    Diese Säfte enthalten kein Hefenährsalz. Sollen Sie mit reinen Hefen vollständig vergoren werden, ist der Einsatz von Hefenährsalz daher zwingend.
    Und wieder der Hinweis: bitte beachten Sie die gesetzlichen Folgen beim Einsatz von Hefenährsalz (siehe nachfolgend).

    Gesetzliches beim Einsatz von Hefenährsalz
    Bereitung von Wein
    Bei der Bereitung von Wein sind hinsichtlich dem Einsatz von Hefenährsalz keine gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

    Weiterverarbeitung zu Branntwein / Destillieren
    In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Sie als Privatperson Brenngeräte mit einem Inhalt der Brennblase von maximal 0,5 Liter (Deutschland) anmeldefrei besitzen und anwenden. Wenn Sie größere Mengen als 0,5 Liter brennen möchten, dann müssen Sie sich an eine Brennerei wenden und zwar:
  • wenn Sie kein Hefenährsalz verwendet haben: an eine Abfindungsbrennerei oder an eine Verschlussbrennerei
  • wenn Sie Hefenährsalz verwendet haben: an eine Verschlussbrennerei.
    Anschriften und Auskünfte erhalten Sie von dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Hauptzollamt.

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