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DIE OECHSLEWAAGE Kontrolle des Endvergärungsgrads Der
Gärvorgang gilt als abgeschlossen, wenn es im Gärspund nicht
mehr blubbert. Das kann, muss aber kein Zeichen dafür sein, dass
der Gärvorgang tatsächlich abgeschlossen, d.h. aller Zucker
zu Alkohol vergoren ist. Objektiver und zuverlässiger ist die Überprüfung
mit Hilfe der Oechslewaage. Es
kann daher angenommen werden, dass die Turbohefe den Zucker vollständig
in Alkohol umwandeln wird. Mit der Oechslewaage sollte daher ein negativer
Messwert gemessen werden. Für diese Anwendung empfiehlt sich eine Oechslewaage mit einem Messbereich ab ca. 50 bis -20 Grad Oechsle, wie die Artikelnummer 33420. Copyright by Gert Strand AB & K.D. Hiesche |