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DIE OECHSLEWAAGE
Anwendung IV

Kontrolle des Endvergärungsgrads

Der Gärvorgang gilt als abgeschlossen, wenn es im Gärspund nicht mehr blubbert. Das kann, muss aber kein Zeichen dafür sein, dass der Gärvorgang tatsächlich abgeschlossen, d.h. aller Zucker zu Alkohol vergoren ist. Objektiver und zuverlässiger ist die Überprüfung mit Hilfe der Oechslewaage.
Dieser Endpunkt hängt natürlich vom Zuckergehalt vor Gärbeginn und der Leistung der Hefe ab.
Beispiele:
- Zuckergehalt vor Gärbeginn: 300 g Zucker pro Liter. Turbohefe für 18%vol. Alkohol.
Um 18%vol. Alkohol zu erzeugen, werden nach unserer Gleichung (2) - siehe Anwendung I - rund 325 g Zucker pro Liter benötigt.

Es kann daher angenommen werden, dass die Turbohefe den Zucker vollständig in Alkohol umwandeln wird. Mit der Oechslewaage sollte daher ein negativer Messwert gemessen werden.
- Zuckergehalt vor Gärbeginn: 300 g Zucker pro Liter. Turbohefe für 14%vol. Alkohol.
Um 14%vol. Alkohol zu erzeugen, werden nach Gleichung (2) rund 250 g Zucker pro Liter benötigt. Es kann daher angenommen werden, dass die Turbohefe den Zucker nicht vollständig in Alkohol umwandeln wird. Ein Restzuckergehalt von 50 g ist zu erwarten. Mit der Oechslewaage sollte daher ein niedriger, jedoch positiver Messwert gemessen werden.

Copyright by K.D. Hiesche